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Praktische Prüfung

Voraussetzung für die praktische Führerscheinprüfung ist die bestandene Theorieprüfung, sofern erforderlich müssen die Sonderfahrten erfüllt sein und wie bei jeder Führerscheinprüfung muss auch hier dem Prüfer der Personal- oder Reisepass vorgezeigt werden.

Die praktische Führerscheinprüfung darf frühestens 1 Monate vor dem Erlangen des Mindestalters abgelegt werden.
Für die Klasse L sowie MOFA ist keine prakt. Prüfung nötig.

Sowohl die Fahrschule als auch der TÜV Nord erheben zur praktischen Prüfung eine Gebühr. Hier eine Liste der TÜV-Gebühren:

Klasse A = 112,81 € ; Klasse A1, B, BE = 84,97 €
Klasse M = 56,41 €

Informationen vom TÜV-Nord zur praktischen Prüfung.


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Prüfungsdauer in Minuten

Klasse :  A  A1  B  BE  M 
  60  45  45  45  30 


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