Voraussetzung für die praktische Führerscheinprüfung ist die bestandene Theorieprüfung, sofern erforderlich müssen die Sonderfahrten erfüllt sein und wie bei jeder Führerscheinprüfung muss auch hier dem Prüfer der Personal- oder Reisepass vorgezeigt werden.
Die praktische Führerscheinprüfung darf frühestens 1 Monate vor dem Erlangen des Mindestalters abgelegt werden. Für die Klasse L sowie MOFA ist keine prakt. Prüfung nötig.
Sowohl die Fahrschule als auch der TÜV Nord erheben zur praktischen Prüfung eine Gebühr. Hier eine Liste der TÜV-Gebühren:
Klasse A = 112,81 € ; Klasse A1, B, BE = 84,97 € Klasse M = 56,41 €
Informationen vom TÜV-Nord zur praktischen Prüfung.