Für die Klasse L ist kein Ausbildungsfahrzeug erforderlich, da nur Theorieprüfung.
Klasse L : Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit max. 32 km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden), ausserdem Flurförderzeuge (Stapler) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen jeweils bis 25 km/h, Mindestalter 16 Jahre