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Klasse L

kein Ausbildungsfz nötig

Für die Klasse L ist kein Ausbildungsfahrzeug erforderlich, da nur Theorieprüfung.

Klasse L :
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit max. 32 km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden), ausserdem Flurförderzeuge (Stapler) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen jeweils bis 25 km/h, Mindestalter 16 Jahre

 


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Klasse AM / MOFA

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